Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für die SplitCam-Software. Kostenlos für den privaten und internen geschäftlichen Gebrauch; nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz. Die Software wird „wie besehen“ bereitgestellt.
INDEM SIE DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN UND DIE SCHALTFLÄCHE ZUR ANNAHME FÜR DIE SOFTWARE (DAS „PRODUKT“) ANKLICKEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN UND IHR ALS „LIZENZNEHMER“ BEIZUTRETEN. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, MÜSSEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE WÄHLEN, DIE DIE NICHTANNAHME ANZEIGT, SIE DÜRFEN DAS PRODUKT NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN UND WERDEN NICHT ZUM LIZENZNEHMER IM SINNE DIESER VEREINBARUNG.
Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „Unternehmen“ SplitCam. Das Unternehmen gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Nutzung der Produktversion in Form von ausführbarem Code für private oder interne geschäftliche Zwecke, vorausgesetzt, jede Kopie enthält alle ursprünglichen Eigentumshinweise. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, vom Unternehmen gedruckte Dokumentation, technischen Support, telefonische Unterstützung oder Erweiterungen bzw. Updates des Produkts zu erhalten. Wurde für das Produkt mehr als eine Lizenzvereinbarung bereitgestellt und weichen deren Bedingungen voneinander ab, gilt für diese Lizenzvereinbarungen folgende Rangfolge: eine unterzeichnete Vereinbarung; eine zur Einsicht auf der Website des Unternehmens verfügbare Lizenzvereinbarung; eine gedruckte oder elektronische Vereinbarung, in der klar angegeben ist, dass sie anderen Vereinbarungen vorgeht; eine mit dem Produkt gelieferte gedruckte Vereinbarung; eine mit dem Produkt gelieferte elektronische Vereinbarung. Das Unternehmen kann diese Vereinbarung jederzeit, aus beliebigem Grund oder ohne Grund kündigen. Das Unternehmen kann diese Vereinbarung auch kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine ihrer Bestimmungen und Bedingungen verstößt. Nach der Kündigung hat der Lizenznehmer alle Kopien des Produkts zu vernichten.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf der Lizenznehmer nicht:
Für das Produkt fällt keine Lizenzgebühr an. Wünscht der Lizenznehmer das Produkt auf einem Datenträger zu erhalten, kann eine geringe Gebühr für den Datenträger sowie für Versand und Bearbeitung anfallen. Der Lizenznehmer ist für sämtliche Steuern verantwortlich.
Eigentumstitel, Eigentumsrechte und Rechte am geistigen Eigentum am Produkt verbleiben beim Unternehmen und/oder seinen Lieferanten. Das Produkt ist durch das Urheberrecht und andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums sowie durch internationale Verträge geschützt.
DAS PRODUKT WIRD KOSTENLOS UND DAHER „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER FEHLERFREIHEIT, VIRENFREIHEIT, DES UNUNTERBROCHENEN BETRIEBS, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG DAR. KEINE NUTZUNG DES PRODUKTS IST IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ANDERS ALS UNTER DIESEM AUSSCHLUSS GESTATTET.
SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTEN DAS UNTERNEHMEN, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, BESONDERE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PRODUKTS ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, VERLUST VON GESCHÄFTSWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERAUSFALL ODER -FEHLFUNKTION SOWIE JEGLICHE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN GRUNDLAGE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGES), AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT. IN JEDEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES UNTERNEHMENS NACH JEGLICHER BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG INSGESAMT NICHT DIE SUMME DER GEBÜHREN, DIE DER LIZENZNEHMER FÜR DIESE LIZENZ GEZAHLT HAT (FALLS ÜBERHAUPT). EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, FOLGE- ODER BESONDERE SCHÄDEN NICHT ZU, SODASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Exportgesetze, -beschränkungen und -vorschriften der Vereinigten Staaten oder ausländischer Behörden oder Stellen einzuhalten und das Produkt oder ein direkt daraus hervorgegangenes Erzeugnis nicht unter Verstoß gegen solche Beschränkungen, Gesetze oder Vorschriften oder ohne alle erforderlichen Genehmigungen zu exportieren oder zu reexportieren. Soweit anwendbar, beschafft jede Partei alle erforderlichen Lizenzen und/oder Befreiungen in Bezug auf ihren eigenen Export des Produkts aus den USA und trägt alle damit verbundenen Kosten selbst. Durch die Installation oder Nutzung des Produkts erklärt sich der Lizenznehmer mit dem Vorstehenden einverstanden und sichert zu und gewährleistet, dass er diese Bedingungen einhält.
Das Produkt ist ein „kommerzieller Artikel“ (commercial item) im Sinne der Definition dieses Begriffs in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) und besteht aus „kommerzieller Computersoftware“ (commercial computer software) und „Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware“ (commercial computer software documentation) in dem Sinne, in dem diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endnutzer der US-Regierung das Produkt ausschließlich mit den hierin festgelegten Rechten.
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Gegenstands dar und kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schriftstück geändert werden. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Kalifornien, USA, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Kaliforniens, und Sie erklären sich ausdrücklich mit der Ausübung der persönlichen Gerichtsbarkeit durch die Gerichte Kaliforniens in Bezug auf jede solche Streitigkeit einverstanden, einschließlich jeglichen Anspruchs, an dem das Unternehmen beteiligt ist. Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so ist diese Bestimmung in dem zur Durchsetzbarkeit erforderlichen Umfang anzupassen, ohne dass ihr Sinn verloren geht, oder, falls eine solche Anpassung nicht möglich ist, von dieser Vereinbarung abzutrennen, wobei die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben. Der Verzicht einer Partei auf eine Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung oder auf eine Verletzung derselben in einem Einzelfall stellt keinen Verzicht auf diese Bedingung oder Bestimmung oder auf eine spätere Verletzung derselben dar. Entsteht eine Streitigkeit aus dieser Vereinbarung, so werden der obsiegenden Partei von der anderen Partei sämtliche damit verbundenen Anwaltskosten und Auslagen erstattet.
Befindet sich der Lizenznehmer außerhalb der USA, so gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts.
Les parties aux présentes confirment leur volonté que cette convention de même que tous les documents y compris tout avis qui s’y rattache, soient rédigés en langue anglaise.SplitCam ist unter dieser Lizenz kostenlos — kein Wasserzeichen, keine Anmeldung, keine Kreditkarte.
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